Bewerbung
Allgemeine Informationen
Der Master-Studiengang „Literatur und Medien“ an der Universität Bayreuth ist prinzipiell nicht zulassungsbeschränkt, d.h. er steht all denjenigen Interessenten offen, die einen literatur- und/oder medienwissenschaftlich ausgerichteten B.A.-Studiengang mit der Gesamtnote „gut“ oder besser (in Ziffern: mit mindestens einem Notendurchschnitt von 2,5), abgeschlossen haben. Wenn literaturwissenschaftliche und / oder medienwissenschaftliche Kenntnisse fehlen, sollte in der Bewerbung die besondere Motivation, gerade diesen Studiengang belegen zu wollen, hervorgehoben werden. Nach der Zulassung wird dann – vor dem Hintergrund des erworbenen B.A.-Abschlusses – ein spezifischer Studienpfad empfohlen.
Zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen wenden Sie sich bitte an die Studiengangsmoderation.
Hinweise
Sollten bis zum Fristende des Einschreibezeitraums noch Unterlagen fehlen, etwa weil die Begutachtung der B.A.-Arbeit länger dauert, besteht in Absprache mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission und mit der Studierendenkanzlei die Möglichkeit zu einer vorläufigen Immatrikulation. Diese erlaubt ein reguläres Studium des ersten Fachsemesters und wird so bescheinigt, dass sich anderen Institutionen (etwa Krankenkassen oder dem BAFöG-Amt) gegenüber keine Nachteile ergeben. Bis spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters müssen die Zeugnisse nachgereicht werden. Sofern die darin dokumentierten Leistungen den oben beschriebenen Ansprüchen genügen, wird die vorläufige in eine reguläre Immatrikulation überführt.
Link zur Prüfungs- und Studienordnung
Studium | Master of Arts (M.A.) |
Studienbeginn | Wintersemester |
Zulassungsbeschränkung und -voraussetzung | Qualifikation: ein Hochschulabschluss (oder abgeschlossenes Studium) in einem literatur- und/oder medienwissenschaftlichen Bachelorstudiengang an der Universität Bayreuth (B.A. Anglistik/Amerikanistik, B.A. Germanistik, B.A. Afrikanische Sprachen, Literaturen und Kunst, B.A. African Verbal and Visual Arts (Languages, Literatures, Media and Art), B.A. Medienwissenschaft und Medienpraxis, B.A. Theater und Medien mit mindestens der Prüfungsnote „gut“ (2,5) oder ein damit gleichwertiger Abschluss Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelorstudiums obliegt dem Prüfungsausschuss und wird erst im Rahmen der Bewerbung verbindlich geprüft, zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen wenden Sie sich bitte an die Studiengangsmoderation Sprachkenntnisse [Deutsch] mind.: C1 = TestDaF 4 = DSH-2 |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Vorlesungssprache | Deutsch |
Inländische Bewerbungen
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